WVRf

Vorstand

1. Vorsitzender: Eicke Harno
Surwisch 35
27628 Sandstedt
Tel.: 04702 - 12 12
2. Vorsitzender:

Olliver Mildt
Gödestorfer Weg 28
28277 Bremen
Tel.: 0421 - 5579797

Kassenwart: Jörg Hoese
Parkstr. 24
27721 Ritterhude
Tel.: 0421 - 63 52 71
Schriftführer: Marc Janssen
Deichstr. 13
27628 Offenwarden
Tel.: 04702 - 330633
   

 

Beitragsordnung (Stand 01.03.2002)

Die Erhebung und Zahlung von Beiträgen und weiteren Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder des WVRf wird mit dieser Beitragsordnung geregelt.

 

1. Jahresbeitrag für sportausübende Mitglieder 60,- 
  Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder 20,- 
  Jahresbeitrag für jugendliche Mitglieder 20,- 
  Jahresbeitrag für Ehefrauen, Ehemänner 20,- 
     
     
2. Aufnahmegebühr für sportausübende Mitglieder 400,- 
  Aufnahmegebühr für fördernde Mitglieder 400,- 
  Aufnahmegebühr für jugendliche Mitglieder 30,- 
  Aufnahmegebühr für Ehefrauen, Ehemänner 0,- 
     
3. Hafenliegegeld für Vereinsmitglieder je Jahr  
  Innenseiten der Anlagen je Meter Bootslänge ü.A. 12,- 
  Außenseiten der Anlagen je Meter Bootslänge ü.A. 15,- 
     
4. Hallenliegegeld für Vereinsmitglieder je Jahr  
  Jahreslieger je Quadratmeter 9,- 
  Außenplatz je Quadratmeter inkl. Nebenkosten 4,- 
     
     
5. Versäumnis des Arbeitsdienstes je Stunde 20,- 
     
6. Bewachung, Wasser- und Stromgeld, Gastliegegeld  

 

zu 1.)

 

Für Neumitglieder, die nach dem 30.06. eines Jahres aufgenommen werden, wird nur der halbe Jahresbeitrag für dieses Jahr erhoben.

 
zu 2.) Jugendliche, die nach Vollendung des 17. Lebensjahres dem Verein beitreten, zahlen bei Vollendung des 18. Lebensjahres den Differenzbetrag zur vollen Aufnahmegebühr nach  
zu 3.) Das Hafenliegegeld wird mit der Vergabe des Liegeplatzes berechnet.  
zu 4.) Das Hallenliegegeld für Nichtmitglieder wird vom erweiterten Vorstand pauschal festgelegt  
zu 5.) Die zusätzlichen Liegegebühren sind mit den Liegegeldern fällig. Die Höhe dieser Gebühren wird vom erweiterten Vorstand in einer gesonderten Gebührenordnung festgelegt  
zu 1.-5.) Alle Beiträge und Gebühren sind mit Erteilung der Rechnung fällig und auf das Konto des Vereins einzuzahlen. Liegt dem Kassenwart eine Einzugsermächtigung vor, werden die Beträge nach Fälligkeit abgebucht. Ist ein Betrag vier Wochen nach Fälligkeit dem Vereinskonto nicht gutgeschrieben, erfolgt eine erste Mahnung, die mit einem Aufschlag von 3,00 € zugunsten des Vereinskontos belastet wird. Ist ein Betrag 14 Tage nach der ersten Mahnung dem Vereinskonto nicht gutgeschrieben, erfolgt eine Fristsetz ung von 14 Tagen mit 8,00 € Aufschlag auf den geschuldeten Betrag. Bei weiterem Zahlungsverzug kann das Ausschlußverfahren nach §4, Abs. 5-1 der Satzung eingeleitet werden.  
  Der Vorstand kann für Einzelfälle Abweichungen in Höhe und Zahlungsweise der Beträge beschließen. Anträge auf Ermäßigung des Beitrages oder Änderung der Zahlungsweise sollen 14 Tage nach Rechnungsstellung dem Vorstand schriftlich vorgelegt und begründet werden. Eine Ermäßigung wird jeweils nur für das laufende Geschäftsjahr gewährt  

 

Gebührenordnung (Stand 01.03.2017)

Die Höhe von zusätzlichen Gebühren für die Mitglieder des WVRf und die Höhe der Gastliegegelder werden mit dieser Gebührenordnung geregelt.

Zusätzliche Hafengebühren für die Mitglieder des WVRf:

Bootslänge 0 bis 6 m 6 bis 8 m über 8m
Bewachung - nach Bedarf -
Wasser 3,- € 6,- € 9,- €
Strom 3,- € 6,- € 9,- €


Gastliegegeld:
(inklusive Strom und Wasser)

Liegegeld Pro Tag:  
1,- Euro pro angefangenem Meter Bootslänge

Liegegeld pro Woche:
6,25 Euro pro angefangenem Meter Bootslänge

Liegegeld komplette Saison:
75,- Euro pro angefangenem Meter Bootslänge

 

Zusätzliche Hallengebühren für die Mitglieder des WVRf

Bootslänge je Quadratmeter
Wasser, Strom  
Versicherung 1,50 €